Rechtsunterzeichnete

Rechtsunterzeichnete
Rẹchts|un|ter|zeich|ne|te <vgl. Unterzeichnete:
weibliche Person, die rechts unterzeichnet hat.

* * *

Rẹchts|un|ter|zeich|ne|te, der u. die: jmd., der rechts unterzeichnet hat.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Rechtsunterzeichnete — D✓Rẹchts|un|ter|zeich|ne|te, rẹchts Un|ter|zeich|ne|te vgl. Unterzeichnete …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Unterzeichnete — Un|ter|zeich|ne|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 jmd., der ein Schriftstück unterzeichnet hat ● 〈förmlich; mit Bezug auf die Unterschrift〉 der links, rechts Unterzeichnete, 〈od.〉 der Links , Rechtsunterzeichnete; der Unterzeichnete erlaubt sich ... * * *… …   Universal-Lexikon

  • Unterzeichneter — Un|ter|zeich|ne|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 jmd., der ein Schriftstück unterzeichnet hat ● 〈förmlich; mit Bezug auf die Unterschrift〉 der links, rechts Unterzeichnete, 〈od.〉 der Links , Rechtsunterzeichnete; der Unterzeichnete erlaubt sich ... * * *… …   Universal-Lexikon

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