- Rechtsunterzeichnete
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weibliche Person, die rechts unterzeichnet hat.
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Rẹchts|un|ter|zeich|ne|te, der u. die: jmd., der rechts unterzeichnet hat.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Rechtsunterzeichnete — D✓Rẹchts|un|ter|zeich|ne|te, rẹchts Un|ter|zeich|ne|te vgl. Unterzeichnete … Die deutsche Rechtschreibung
Unterzeichnete — Un|ter|zeich|ne|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 jmd., der ein Schriftstück unterzeichnet hat ● 〈förmlich; mit Bezug auf die Unterschrift〉 der links, rechts Unterzeichnete, 〈od.〉 der Links , Rechtsunterzeichnete; der Unterzeichnete erlaubt sich ... * * *… … Universal-Lexikon
Unterzeichneter — Un|ter|zeich|ne|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 jmd., der ein Schriftstück unterzeichnet hat ● 〈förmlich; mit Bezug auf die Unterschrift〉 der links, rechts Unterzeichnete, 〈od.〉 der Links , Rechtsunterzeichnete; der Unterzeichnete erlaubt sich ... * * *… … Universal-Lexikon